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Arbeitszeiterfassung erstellen

Monat wählen, Zeiten eintragen, ausdrucken. Das Werkzeug erfasst Beginn, Ende und Pausenlage — weil Art. 73 ArGV 1 genau das verlangt und ein Blatt mit blossen Tagestotalen die Pflicht nicht erfüllt.

Zeitraum

Angaben

Zeiten

Arbeitszeiterfassung

Name
—
Betrieb
—
Kanton
—
Standardtag
Min
September 2026 Keine Beanstandungen
Tag Beginn Ende Pause in Minuten Stunden Beanstandung
01. Dienstag
02. Mittwoch
03. Donnerstag
04. Freitag
05. Samstag
06. Sonntag
07. Montag
08. Dienstag
09. Mittwoch
10. Donnerstag
11. Freitag
12. Samstag
13. Sonntag
14. Montag
15. Dienstag
16. Mittwoch
17. Donnerstag
18. Freitag
19. Samstag
20. Sonntag
21. Montag
22. Dienstag
23. Mittwoch
24. Donnerstag
25. Freitag
26. Samstag
27. Sonntag
28. Montag
29. Dienstag
30. Mittwoch
Summe0.00
Arbeitstage0
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber

Füllen trägt 08:00–16:30 mit 30 Minuten Pause in alle Werktage ein. Prüfe die Zeiten danach — ein Stundenzettel ist ein Nachweis, keine Schätzung.

Genügt ein Ausdruck?

Ja. Das SECO schreibt in den Modalitäten der Arbeitszeiterfassung wörtlich: Arbeitszeiterfassung heisst nicht in jedem Fall Stempeluhr. Von Hand geführte Aufzeichnungen stehen dort als erste zulässige Variante.

Das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung gilt in der Schweiz nicht. Die Arbeitszeitrichtlinie ist nicht Teil des Freizügigkeitsabkommens, und Art. 16 Abs. 2 FZA stellt ohnehin nur auf Rechtsprechung vor dem 21. Juni 1999 ab. Praktisch spielt das keine Rolle: Die Schweiz kennt mit Art. 73 ArGV 1 seit dem Jahr 2000 eine detailliertere Pflicht, als das Urteil verlangt.

Tagestotale genügen nicht

Art. 73 Abs. 1 lit. c ArGV 1 verlangt die geleistete Arbeitszeit «sowie ihre Lage». Lit. e verlangt «Lage und Dauer der Pausen von einer halben Stunde und mehr». Ein Blatt, das für den Tag 8,5 Stunden ausweist, erfüllt diese Anforderung nicht — das ist der häufigste Fehler bei Werkzeugen, die aus dem Ausland übernommen wurden.

Die Aufzeichnungen sind nach Art. 73 Abs. 2 ArGV 1 mindestens fünf Jahre aufzubewahren, und die Frist beginnt erst mit dem Ablauf ihrer Gültigkeit. Die zehn Jahre, die manchmal genannt werden, gelten für Geschäftsbücher nach Art. 958f OR — ein anderer Tatbestand.

Pausen und Grenzen

Art. 15 Abs. 1 ArG staffelt in drei Stufen: eine Viertelstunde bei mehr als fünfeinhalb Stunden, eine halbe Stunde bei mehr als sieben, eine ganze Stunde bei mehr als neun. Die Stufen sind nicht kumulativ — bei neuneinhalb Stunden schuldet man eine Stunde, nicht 105 Minuten. Und es sind echte Ungleichungen: genau fünfeinhalb Stunden lösen nichts aus.

Eine Tageshöchstarbeitszeit kennt das Arbeitsgesetz nicht. Stattdessen gibt es einen Rahmen: Tages- und Abendarbeit müssen samt Pausen und Überzeit innerhalb von 14 Stunden liegen (Art. 10 Abs. 3 ArG). Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden für Industrie, Büro und Verkauf in Grossbetrieben, 50 für alle übrigen — und nach Art. 9 Abs. 5 ArG kann die längere Grenze auf das Büropersonal durchschlagen, das im selben Betriebsteil arbeitet.

Feiertage: gleichgestellt ist nicht bezahlt

Der 1. August ist der einzige Feiertag, der von Bundesrechts wegen arbeitsfrei und bezahlt ist. Die Kantone können höchstens acht weitere Tage den Sonntagen gleichstellen (Art. 20a Abs. 1 ArG). Diese Gleichstellung ist ein Beschäftigungsverbot — ein Lohnanspruch folgt daraus nicht. Das SECO stellt klar, dass der Bundesgesetzgeber darauf verzichtet hat, eine Lohnzahlungspflicht für Feiertage vorzuschreiben; im Arbeitsvertragsrecht des OR steht dazu nichts.

Sechs Kantone unterscheiden innerhalb ihrer Grenzen. Der Aargau führt sieben verschiedene Kalender, Freiburg spaltet nach der Konfessionsmehrheit der Gemeinde, Neuenburg kennt Feiertage, die nur an Montagen gelten, und Solothurn hat mit dem Tag der Arbeit einen halben Feiertag. Das Werkzeug weist solche Tage als das aus, was sie sind, und druckt Quelle und Stand der Liste auf das Blatt — eine nachvollziehbare Annahme ist bei einer Kontrolle mehr wert als eine unsichtbare.

Was passiert mit den Eingaben?

Sie bleiben auf deinem Gerät. Die Zeiten liegen im lokalen Speicher des Browsers, damit der Monat beim nächsten Besuch noch da ist — übertragen wird nichts.