Zeitraum
Angaben
Zeiten
Stundenzettel
- Name
- —
- Betrieb
- —
- Bundesland
- —
| Tag | Beginn | Ende | Pause in Minuten | Stunden | Beanstandung |
|---|---|---|---|---|---|
| 01. Dienstag | |||||
| 02. Mittwoch | |||||
| 03. Donnerstag | |||||
| 04. Freitag | |||||
| 05. Samstag | |||||
| 06. Sonntag | |||||
| 07. Montag | |||||
| 08. Dienstag | |||||
| 09. Mittwoch | |||||
| 10. Donnerstag | |||||
| 11. Freitag | |||||
| 12. Samstag | |||||
| 13. Sonntag | |||||
| 14. Montag | |||||
| 15. Dienstag | |||||
| 16. Mittwoch | |||||
| 17. Donnerstag | |||||
| 18. Freitag | |||||
| 19. Samstag | |||||
| 20. Sonntag | |||||
| 21. Montag | |||||
| 22. Dienstag | |||||
| 23. Mittwoch | |||||
| 24. Donnerstag | |||||
| 25. Freitag | |||||
| 26. Samstag | |||||
| 27. Sonntag | |||||
| 28. Montag | |||||
| 29. Dienstag | |||||
| 30. Mittwoch | |||||
Füllen trägt 08:00–16:30 mit 30 Minuten Pause in alle Werktage ein. Prüfe die Zeiten danach — ein Stundenzettel ist ein Nachweis, keine Schätzung.
Wie viel Pause schreibt das Gesetz vor?
§ 4 Arbeitszeitgesetz verlangt 30 Minuten Pause bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Die Pause darf in Abschnitten von mindestens 15 Minuten genommen werden.
Wichtig ist der Bezugspunkt: Die Schwellen gelten für die tatsächliche Arbeitszeit, nicht für die Anwesenheit. Wer von 08:00 bis 14:30 anwesend ist und 30 Minuten Pause macht, arbeitet genau sechs Stunden — und bei genau sechs Stunden ist noch keine Pause fällig. Dieses Werkzeug rechnet in dieser Reihenfolge.
Und die Höchstarbeitszeit?
§ 3 ArbZG erlaubt acht Stunden werktäglich. Zehn Stunden sind zulässig, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Über zehn Stunden ist unzulässig — das Werkzeug markiert solche Tage deutlich.
Zwischen Feierabend und nächstem Arbeitsbeginn müssen nach § 5 ArbZG mindestens elf Stunden liegen. Auch das wird geprüft, sobald zwei aufeinanderfolgende Tage ausgefüllt sind.
Aufbewahrung
Für Minijobs und die Branchen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verlangt § 17 Mindestlohngesetz, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb von sieben Tagen aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.
Eine Formvorschrift gibt es dafür nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 ausdrücklich entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung nicht zwingend elektronisch erfolgen muss und Aufzeichnungen in Papierform genügen können.
Was passiert mit den Eingaben?
Sie bleiben auf deinem Gerät. Die Zeiten liegen im lokalen Speicher des Browsers, damit der Monat beim nächsten Besuch noch da ist — übertragen wird nichts.